Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt seit 1972 die Überlassung von Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber (Personaldienstleister) zur Arbeitsleistung an entsprechende Unternehme. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und schütz die Leiharbeiter davor, von profitorientierten Arbeitgebern ausgenutzt zu werden.