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  • Hinweisgeber-System

Hinweisgeber­schutzgesetz

Numedix pflegt seit der Gründung 2011 Verhaltens- und Wertestandards, die für ein respektvollen, fairen, verantwortungsvollen und ehrlichen Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern stehen.

Mit der Einführung eines Hinweisgebersystems möchten wir unseren Werten weiter nachkommen und ermöglichen so unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden, etwaigen Verstöße gegen Menschenrechte oder andere Straftaten wie Betrug, Geldwäsche, Korruption sowie Verfehlungen bei Produktsicherheit, Umwelt oder Datenschutz zu melden.

Hierzu haben wir das ab dem 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt und ein Hinweisgeber – System eingerichtet.

Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, sprechen Sie uns gerne im Voraus an, um die Angelegenheit gegebenenfalls in einem persönlichen Gespräch zu klären. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Meldung begründete Anhaltspunkte vorliegen müssen.

Sollten Sie sich dazu entscheiden eine Meldung abzugeben, tätigen Sie diese bitte ausschließlich über folgende Kontaktmöglichkeiten.
  • Telefonisch Rechtsanwalt Dr. Marc Fornauf der Kanzlei Dr. Caspers Mock & Partner mbB direkt 0261/404 99 761

  • Postalisch an Numedix GmbH, Dieselstraße 27, 56422 Wirges, zu Hd. Herrn RA Dr. Fornauf mit dem Hinweis „persönlich/vertraulich/verschlossen“

Caspers Mock Anwälte mbB ist gegenüber der Numedix nicht verpflichtet, Namen oder sonstige Identifizierungsmerkmale mitzuteilen. Vielmehr besteht zu Gunsten aller meldenden Personen eine Schweigepflicht gegenüber Numedix. Die meldende Person entscheidet selbst über Inhalt und Weitergabe seiner Informationen.

Caspers Mock Anwälte mbB verpflichtet sich alle Daten und Informationen spätestens nach sechs Monaten nach Erledigung zu löschen. Es findet weder von Seiten Numedix noch von Seiten Caspers Mock Anwälte mbB ein Sammeln oder Speichern von firmen- oder personalrelevanten Daten statt.