Wer als Zeitarbeiter an ein Unternehmen entliehen ist und während dieser Leihfrist krank wird, stellt sich unweigerlich die Fragen: An wen muss ich mich zu welchem Zeitpunkt arbeitsunfähig melden? Und habe ich überhaupt Anspruch auf Lohnfortzahlung. Tatsächlich ist die Antwort auf diese Fragen unabhängig von der Art der Beschäftigung. Es gelten stets die folgenden Vorschriften.