Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das seit April 2017 in Kraft ist, regelt schon weitaus länger die Rahmenbedingungen der Zeitarbeit. Doch seit 2017 wurde erstmals eine Obergrenze für die Dauer der Leiharbeit eingeführt. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG). Doch […]